Themenbereich: 1.4. Im eigenen Betrieb ausbilden
Wenn Sie Auszubildende einstellen wollen, müssen Sie mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag abschließen.
Dieser Vertrag muss mit den Auszubildenden spätestens vor Beginn der Berufausbildung schriftlich vereinbart werden. Folgende Mindestangaben sind erforderlich:
Der Berufsausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden und vom Auszubildenden zu unterschreiben. Ist der Auszubildende noch nicht volljährig, müssen außerdem seine gesetzlichen Vertreter (in der Regel also die Eltern) den Vertrag unterschreiben.
Nicht zulässig sind Klauseln im Berufsausbildungsvertrag, die den Auszubildenden für die Zeit nach seiner Ausbildung an den Betrieb binden. Sie können jedoch Ihren Auszubildenden innerhalb der letzten sechs Monate seiner Ausbildungszeit durch eine entsprechende Vereinbarung mit diesem dazu verpflichten, nach Ende der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem Betrieb einzugehen.
Außerdem sind auch Vereinbarungen nichtig,
Nachdem der Ausbildungsvertrag von allen Seiten unterschrieben wurde, muss er an die zuständige Kammer gesendet werden. Dort werden alle Ausbildungsverträge in ein Verzeichnis eingetragen. Außerdem müssen Sie den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule anmelden.
Tipp: Hier finden Sie Muster, Broschüren und weitere Informationen zum Thema:
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört