Themenbereich: 4. Nutzung des Grundstücks
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, sollten Sie bereits vor dem Kauf prüfen, ob auf dem Grundstück die von Ihnen vorgesehene Nutzung zulässig ist (z.B. landwirtschaftlich oder als Baugrundstück).
Wenn Sie planen, ein Gebäude (z.B. ein Wohnhaus) auf Ihrem Grundstück zu errichten, sollten Sie bereits vor dem Erwerb des Grundstücks sicherstellen, dass Sie darauf auch wirklich bauen dürfen.
Dazu ist eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung des Grundstücks notwendig. Es muss beispielsweise geklärt werden, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder nicht und ob der Grundstückszuschnitt geeignet ist. Die planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung sollte in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, der unteren Baurechtsbehörde und einem Architekten erfolgen, der Ihre ersten Vorstellungen auf deren Realisierbarkeit prüfen kann. Dies gilt auch für die Beurteilung der Baugrundbeschaffenheit.
Achtung: Sie sollten sich etwaige Zusagen außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens oder einer Bauvoranfrage immer schriftlich bestätigen lassen, damit Sie bei der Bauausführung keine Probleme bekommen.
Folgende Ergebnisse der Beurteilung sind denkbar:
Tipp: Im Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg können Sie auf textliche und kartografische Inhalte der Raumplanung im Land zugreifen und finden erste Anhaltspunkte zur planungsrechtlichen Einordnung eines bestimmten Grundstücks.
Wenn sich Ihr Grundstück als bebaubar erwiesen hat, sollten Sie zum weiteren Vorgehen rund um das Bauvorhaben die entsprechenden Kapitel der Lebenslage "Bauen" lesen.
Hinweis: Um die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks mit dem von Ihnen geplanten Vorhaben rechtssicher zu klären, können Sie einen Antrag auf Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) stellen.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat