Themenbereich: Bauen und Modernisieren
Was müssen Sie als Bauherr alles berücksichtigen und welche staatlichen Unterstützungen können Sie erhalten? Was es beim Neubau, bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder beim Abbruch einer baulichen Anlage zu beachten gibt, lesen Sie hier.
Unter Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage zu verstehen.
Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, kommt beim Abbruch ein Kenntnisgabeverfahren in Betracht.
Der Abbruch ist verfahrensfrei bei
Tipp: Das Formular "Abbruch baulicher Anlagen" finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.
Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört