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Themenbereich: 2. Der Weg zu öffentlichen Aufträgen

Wenn Sie in Erwägung ziehen, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben, beachten Sie die folgenden Punkte.

2.1. Akquise öffentlicher Aufträge

Sich zu informieren, was zu welchen Bedingungen die öffentliche Hand demnächst beschaffen wird, ist nicht wettbewerbswidrig, sondern notwendig, um zum Zeitpunkt der Einleitung der Beschaffungsverfahren richtig aufgestellt zu sein.

Haben Sie sich entschieden, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben, lohnt es sich, im Vorfeld mit den öffentlichen Auftraggebern Kontakt aufzunehmen. Dies sollte am besten persönlich geschehen. So können Sie sich gleich bei den zuständigen Personen vorstellen und sie von Ihren fachlichen Qualifikationen überzeugen.

Tipp: Belegen Sie Ihre Fähigkeiten mit qualifizierten Referenzen früherer Auftraggeber. Eine Schulung Ihrer Vertriebsmitarbeiter kann dazu beitragen, dass diese die nötige Sachkompetenz sowie ein gutes Gespür für eventuell geplante Aufträge besitzen.

Auch können Sie die zuständige Stelle schon im Vorfeld der Ausschreibung beraten und den öffentlichen Auftraggeber bei seiner Bedarfsermittlung unterstützen.

Nutzen Sie das Internet. Durch Ausschreibungspublikationen und andere Informationsquellen erfahren Sie, wie hoch die Nachfrage nach den von Ihnen angebotenen Produkten durch öffentliche Auftraggeber ist.

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