Themenbereich: 5.1. Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) umfasst die Organisation aller Bereiche des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie den Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten. In das Arbeitsschutzmanagement sollten auf jeden Fall die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen werden.
Mithilfe von AMS lassen sich die Arbeitsbedingungen im Unternehmen verbessern, wodurch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufriedener, gesünder und damit auch leistungsfähiger arbeiten. Ebenso verringern sich die Kosten für krankheitsbedingte Fehlzeiten. Außerdem können Sie die betrieblichen Abläufe in Ihrem Unternehmen so verbessern, dass es zu weniger störungsbedingten Ausfällen kommt und Sie auch auf diese Weise kostengünstiger produzieren können.
Dies führt weg von der lange Zeit üblichen nachsorgenden Reaktion auf Probleme mit der Arbeitssicherheit hin zu einer vorsorgenden Sichtweise und zu vorbeugendem Verhalten im Unternehmen.
Bisher gibt es kein einheitliches AMS, das für alle Unternehmen angewendet werden kann. Aus diesem Grund haben die maßgeblichen Institutionen des Arbeitsschutzes in Deutschland Rahmenbedingungen für ein Arbeitsschutzmanagementsystem festgelegt, die bei der Einführung eines AMS zu beachten sind:
Um das AMS in ein unternehmensweites Managementsystem eingliedern zu können, sollte außerdem versucht werden, das AMS beispielsweise mit Qualitäts-, Abfall- oder Umweltmanagementsystemen zu verbinden. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Tipp: Ausführliche Informationen über Arbeitsschutzmanagementsysteme finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Hilfestellung bei der Planung und Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen finden Sie in der Broschüre "Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS), LV 21" des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) als auch im Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist