• Verfahren von A-Z

Themenbereich: 5. Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz

5.3. Betriebliche Abfallwirtschaft

Es gibt unterschiedliche Arten von Abfällen:

  • Abfälle aus Haushalten
  • Abfälle, die nach ihrer Art und Menge nicht mit den in Haushalten anfallenden Abfällen beseitigt werden können
  • Abfälle aus gewerblichen und sonstigen Unternehmen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten beziehungsweise hervorbringen können

Der sechsstellige Abfallschlüssel (AS) bezeichnet die Art des Abfalls. Diese Abfallschlüssel sind in der Abfallverzeichnisverordnung aufgelistet.

Eine rechtliche Verpflichtung, betriebliche Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen, existiert nicht mehr. Allerdings bleibt es zweckmäßig - auch zur kostenmäßigen Optimierung der betrieblichen Eigenentsorgung - entsprechende Abfallkonzepte zu entwickeln. Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der Art der Produkte, die Sie herstellen, sollte Ihr Abfallkonzept folgende Punkte enthalten:

  • Darstellung der geplanten und getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen
  • Angabe über Art, Menge und Verbleib der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle
  • Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung (insbesondere Angaben zur mangelnden Verwertbarkeit)
  • Beschreibung der vorgesehenen Entsorgungswege
  • Darstellung des Verbleibs der Abfälle bei der Verwertung oder Beseitigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Für die Umsetzung sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen. Ob Sie hierzu verpflichtet sind, erfahren Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Sind Abfälle in einem besonderen Maße gesundheits-, luft- und wassergefährdend, dürfen sie nicht zusammen mit dem normalen Gewerbemüll entsorgt werden. Ist eine Vermeidung dieser Abfälle nicht möglich, sollte versucht werden, sie wiederzuverwerten oder in Energie umzusetzen. Ist auch dies nicht möglich, müssen die Abfälle umweltschonend beseitigt werden.

Tipp: Wie Sie mit Ihren Abfällen umgehen sollten, wie Abfälle transportiert und gelagert werden müssen, in wessen Zuständigkeit die Abfallentsorgung fällt und wie eine Abfallbilanz erstellt wird, erfahren Sie auf der Informationsplattform "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg". Mithilfe der IHK-Recyclingbörse können Sie bundes- und europaweit Ihre Stoffe wieder der Kreislaufwirtschaft zuführen.

Auch eine Verbringung der Abfälle ins Ausland ist möglich. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung, Be- und Verarbeitung sowie dem Vertrieb von Produkten tragen Sie als Unternehmer auch die sogenannte Produktverantwortung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen Produkte so gestaltet sein, dass bei ihrer Herstellung und dem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird. Außerdem muss die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der nach dem Gebrauch entstandenen Abfälle sichergestellt werden.

Tipp: Weitere Informationen zu den Themen "Produktverantwortung" und "Abfallwirtschaft" finden Sie auf der Informationsplattform "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg". Einen Überblick über die Abfallwirtschaft in Baden-Württemberg erhalten Sie in den Abfallbilanzen des Landes. Darüber hinaus bietet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ebenfalls ausführliche Informationen zum Thema "Nachhaltige Abfallwirtschaft".

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