Themenbereich: Pflegeeltern
Hier können Sie sich über Pflegeformen, Ihre Rechte und Pflichten als Pflegeeltern, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und über das Umgangsrecht des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern informieren.
Falls Sie überlegen, ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufzunehmen, sollten Sie sich ausreichend darauf vorbereiten und keine übereilten Entscheidungen treffen. Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet nicht nur für Sie eine Reihe von Veränderungen, auch Ihr Umfeld ist davon betroffen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und mit Ihren engeren Freunden über Ihre Absicht, ein Pflegekind aufzunehmen und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt.
Für die Aufnahme eines Pflegekindes zur Vollzeitpflege, das durch das Jugendamt vermittelt wurde, benötigen Sie in der Regel keine Pflegeerlaubnis wie beispielsweise eine Tagespflegeperson. Das Jugendamt prüft ohnehin für jeden Einzelfall, ob die Pflegepersonen eine dem Wohle des Kindes förderliche Erziehung gewährleisten können.
Pflegeformen
Die Ausgestaltung der Vollzeitpflege bestimmt sich nach der vorgesehenen Dauer der Hilfe und der besonderen Situation des Pflegekindes:
Je nach Situation der Herkunftsfamilie ist gemeinsam mit dem Jugendamt zu entscheiden, ob das Pflegekind auf Dauer oder für einen befristeten Zeitraum bei Ihnen leben wird.
Tipp: Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) bietet in seinem Onlineauftritt die Broschüre "Was Pflegeeltern wissen sollten" sowie die Arbeitshilfe "Vorbereitung und Begleitung von Pflege- und Herkunftsfamilien" an. Diese enthalten ausführliche Informationen sowohl für Pflegefamilien als auch für Eltern, die für ihre Kinder eine geeignete Pflege suchen.
...dass die Gesamtfläche der Gemeinde Hausen am Tann 8,49 km² beträgt