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Themenbereich: Pflegeeltern

Hier können Sie sich über Pflegeformen, Ihre Rechte und Pflichten als Pflegeeltern, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und über das Umgangsrecht des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern informieren.

2. Rechte und Pflichten von Pflegeeltern

Häufig sind Pflegeverhältnisse nicht dauerhaft angelegt – in vielen Fällen kehrt das Pflegekind wieder zu seinen leiblichen Eltern zurück. Als Pflegeeltern sind Sie für das Pflegekind "Eltern auf Zeit". Daher erlangen Sie mit Aufnahme eines Pflegekindes weitgehend die gleichen Pflichten, jedoch nicht die gleichen Rechte wie mit der Geburt eines eigenen Kindes.


Tipp: Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg empfiehlt den Abschluss eines "Pflegevertrages", in dem Jugendamt und Pflegeeltern die gegenseitigen Rechte und Pflichten festlegen. Ein entsprechendes Muster bietet die Anlage 2 der Broschüre "Vorbereitung, Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen und Herkunftsfamilien".

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