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Themenbereich: Pflegeeltern

Hier können Sie sich über Pflegeformen, Ihre Rechte und Pflichten als Pflegeeltern, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und über das Umgangsrecht des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern informieren.

4. Rückkehr in die Herkunftsfamilie

Sowohl für die leiblichen Eltern als auch für das betroffene Kind ist die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie eine Chance. Das Kind kann unbeeinträchtigt von den Problemen seiner Eltern in einer Familie leben, während die Eltern sich auf sich selbst und die Verbesserung ihrer Situation konzentrieren können.

Ist nach einer bestimmten Dauer der Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie beabsichtigt, kann im Hilfeplan festgelegt werden, dass die leiblichen Eltern während der Dauer des Pflegeverhältnisses ihr Kind beispielsweise zu vereinbarten Terminen besuchen oder für kurze Zeit (z.B. an einem Wochenende) auch selbst für ihr Kind sorgen können.

Von besonderer Bedeutung ist eine wertschätzende Grundeinstellung der Pflegeeltern gegenüber den leiblichen Eltern des Pflegekindes.

Während der Dauer des Pflegeverhältnisses werden sowohl die leiblichen als auch die Pflegeeltern vom Jugendamt betreut und unterstützt. Bei länger dauernden Pflegeverhältnissen finden regelmäßig Gespräche statt, bei denen alle Beteiligten gemeinsam besprechen, wie die Pflege in Zukunft gestaltet werden soll.

Stellt das Jugendamt im Rahmen solcher Gespräche fest, dass die Rückkehr in die Herkunftsfamilie dem Wohl des Kindes am besten entspricht, wird im Rahmen der Hilfeplanung in der Regel ein schrittweises Vorgehen abgestimmt, sodass das Kind in die neue Situation hineinwachsen kann.

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