• Verfahren von A-Z

Themenbereich: Arbeitnehmer

Die Lebenslage "Arbeitnehmer" richtet sich an alle, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und sich über ihre Rechte und Pflichten informieren wollen.

2. Arbeitszeiten und Erholungszeiten

Die Arbeitszeit wird definiert als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepause. Bei der Schichtarbeit wird die Arbeitszeit in wechselnde Zeitabschnitte unterteilt.

Zu den Erholungszeiten zählen Ruhepausen (während der Arbeitszeit), Ruhezeiten (nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit) und ein bezahlter Erholungsurlaub.

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