Themenbereich: Umwelt
Vielfältige Informationen über den Schutz von Luft, Wasser und Böden, Wissenswertes zu Natur- und Artenschutz oder zu Möglichkeiten, wie Sie zum Klimaschutz beitragen können, finden Sie in dieser Lebenslage. Ebenso erfahren Sie, wie Sie Abfall vermeiden und entsorgen können und dass Sie ein Recht auf Umweltinformationen haben.
Für den Naturschutz in Baden-Württemberg ist die Naturschutzverwaltung zuständig. Sie wägt zum Beispiel ab, ob Bauprojekte auf bestimmten Flächen Folgen für den Tier- und Pflanzenbestand haben. Leben in einem Gebiet gefährdete Arten, kann beispielsweise ein Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.
Außerdem informiert die Naturschutzverwaltung über Themen zum Naturschutz. Wenn Sie mit einer Schüler- oder Erwachsenengruppe ein bestimmtes Thema vertiefen möchten, können Sie eine Veranstaltung mit dem Ökomobil planen. Die Expertinnen und Experten aus den Regierungspräsidien kommen zu Ihnen und informieren Sie vor Ort über Tiere, Pflanzen und die Natur.
Mit dem europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 schützen die Staaten der Europäischen Union über Grenzen hinweg gefährdete Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten.
Ein weiteres Ziel des Naturschutzes ist es, durch jahrhundertelange, vor allem land- und forstwirtschaftliche Nutzung entstandene Kulturlandschaften zu erhalten und weiterzuentwickeln. Durch diese Landschaftspflege soll der Erhalt wertvoller Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten gewährleistet werden. Die Sicherung und Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen stehen im Vordergrund.
Tipp: Informationen zu Naturdenkmalen, Landschafts-, Wald- und Naturschutzgebieten in Baden-Württemberg finden Sie im Schutzgebietsverzeichnis. Diese Gebiete sowie die Gebiete des Schutzgebietssystems Natura 2000 können Sie auch im Daten- und Kartendienst der LUBW aufrufen.
In sieben Regionen Baden-Württembergs gibt es Naturschutzzentren. Dort können Sie sich direkt über den jeweiligen Naturraum informieren. Für Gruppen und Schulklassen gibt es ein umfassendes Programm.
Das Naturschutzkonzept PLENUM arbeitet mit einem ganzheitlichen Ansatz: Von unten nach oben – also von den Bürgerinnen und Bürgern ausgehend – sollen Ideen für den Naturschutz und die Stärkung der fünf genehmigten PLENUM-Regionen umgesetzt werden.
Der Fachdokumentendienst (FADO) – Natur und Landschaft – erschließt eine Vielzahl an Texten und Arbeitshilfen zu Naturschutzthemen und ermöglicht eine effektive Informationsbeschaffung als Grundlage für ein koordiniertes, fundiertes und einheitliches Verwaltungshandeln im Naturschutz.
Tipp: Was in Baden-Württemberg für den Naturschutz getan wird und welche Maßnahmen für die kommenden Jahre geplant sind, können Sie in der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg nachlesen.
Biologische Vielfalt und Artenschutz
Jede Landschaftsform auf der Erde bringt spezielle Pflanzen- und Tierarten hervor. Diese haben sich über lange Zeit an ihren Lebensraum angepasst. Der Bau von Straßen und Wohngebieten hat viele dieser Lebensräume zerstört. Von etwa 60.000 in Deutschland wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sind heute ungefähr 30 Prozent als gefährdet eingestuft.
Die empfindlichen Ökosysteme leiden nicht nur an der Bebauung, sondern auch an der großen Menge an Schadstoffen, die durch Industrieanlagen oder intensive Landwirtschaft in die Umwelt emittiert werden. Der Klimawandel wird in Zukunft ebenfalls zu einer Veränderung der heimischen Arten führen.
Um die verschiedenen Arten in Baden-Württemberg – all diesen Hindernissen zum Trotz – zu erhalten, wurde der "Aktionsplan Biologische Vielfalt" aufgestellt. Im Aktionsplan finden Sie auch Informationen, wie Sie selbst einen Beitrag zum Artenschutz leisten können.
Als reaktionsschnelles Instrumentarium dient das Arten- und Biotopschutzprogramm. Dabei handelt es sich praktisch um ein Feuerwehrprogramm, das vom Aussterben bedrohte und hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten im Bestand stabilisieren und fördern soll. Dazu gehören auch Arten, für die das Land Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung hat, wie zum Beispiel das Bodenseevergissmeinnicht oder die Schwarze Mörtelbiene, deren Bestände in allen anderen Bundesländern erloschen sind.
Über national und international geschützte Arten können Sie sich in der Artenschutzdatenbank "WISIA-online" informieren. Für die dort aufgeführten Arten gelten ganz besondere Schutzbestimmungen (sie dürfen zum Beispiel nicht ohne Weiteres in Besitz genommen werden). Sogenannte "Rote Listen" informieren über gefährdete, verschollene und ausgestorbene Tier- und Pflanzenarten.
Möglicher Nationalpark im Nordschwarzwald
Baden-Württemberg verfügt über einzigartige Natur- und Kulturlandschaften, die besonderen Schutz brauchen. Die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eine wichtige Aufgabe, der sich alle Menschen gemeinsam widmen müssen. Naturschutzgebiete sind Schutzraum für wilde Pflanzen und Tiere. Für Menschen sind sie ein Ort, an dem sie die fantastische Natur erleben können. Die Landesregierung möchte nun noch einen Schritt weiter gehen und den Naturschutz in Baden-Württemberg durch die Einrichtung eines Nationalparks voranbringen. Denn: Ein Nationalpark kann nicht nur eine Chance für den Naturschutz, sondern für die wirtschaftliche Entwicklung der ganzen Region sein.
Biosphärengebiete
Wie Wirtschaft, Besiedelung, Tourismus und Naturschutz in einer Region zusammenwirken, ohne die Natur und Umwelt zu stark zu belasten, können Sie in sogenannten Biosphärenreservaten oder Biosphärengebieten erleben: Eine gesamte Region richtet sich auf die Prinzipien nachhaltiger Entwicklung aus, beispielsweise das Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Seit Juni 2009 ist das Gebiet auch von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt. Ein weiteres Biosphärengebiet im Südschwarzwald ist in Vorbereitung.
Grundlegende Informationen zur Heim- und Nutztierhaltung sowie zu den Bereichen Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd finden Sie in der gleichnamigen Lebenslage.
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)