• Verfahren von A-Z

Themenbereich: 2. Wechsel in eine andere Schulart

Wechsel: Werkrealschule/Hauptschule zum Gymnasium

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung

Werkreal-/
Hauptschüler

Zeitpunkt des Übergangs

der Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klasse 6

Ende des ersten Schulhalbjahres

entsprechende Klasse des Gymnasiums

  • in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
  • Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden

der Klassen 5 und 6

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse des Gymnasiums

  • in Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
  • Durchschnitt von mindestens 2,5 in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern und Fächerverbünden

Wechselmöglichkeit mit Prüfung

Werkreal-/
Hauptschüler

Zeitpunkt des Übergangs

der Wechsel erfolgt in die

Voraussetzungen

der Klassen 5 bis 9, die die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllen

Ende des zweiten Schulhalbjahres

nächsthöhere Klasse des Gymnasiums

  • Aufnahmeprüfung für Schüler und Schülerinnen der Klasse 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das Gymnasium selbst
  • die Prüfungsleistungen müssen erwarten lassen, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird

Verfahren

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