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Themenbereich: Studium

Hier finden Sie einen Überblick über die weitläufige Studienlandschaft in Baden-Württemberg: Wir bieten Ihnen Informationen zu Voraussetzungen, Auswahlverfahren und Formen der Studienplatzvergabe, aber auch zu den Kosten, Förderungen und sozialen Aspekten.

2. Zugang zum Studium

Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist, dass Sie die für das Studium erforderliche Qualifikation nachweisen können und keine Immatrikulationshindernisse vorliegen. Die Qualifikation für ein Hochschulstudium wird durch die Hochschulreife nachgewiesen.

Hochschulzugangsberechtigung

Nicht jede Hochschulzugangsberechtigung ermöglicht den Zugang zu allen Studiengängen. In der Regel ist auf dem Zeugnis vermerkt, ob der Abschluss nur für bestimmte Studiengänge, Hochschularten oder Bundesländer gilt.

Tipp: Ausführliche Informationen zur allgemeinen Hochschulreife, fachgebundenen Hochschulreife und Fachhochschulreife und wie Sie diese auf dem ersten oder zweiten Bildungsweg erreichen können, finden Sie im Kapitel "Bildungsabschlüsse" der Lebenslage "Schule" sowie unter www.studieninfo-bw.de.

Darüber hinaus können Begabte oder Berufstätige unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Studium zugelassen werden. Genaue Informationen dazu finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen "Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife" und "Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte" sowie im Onlineauftritt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Ausländische und andere Bildungsnachweise

Informationen über die Anerkennung anderer, insbesondere ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (ausländische Zeugnisse)".

Tipp: Weitere Informationen dazu und über die Anerkennung von Abschlüssen aus anderen Bundesländern oder von deutschen Staatsangehörigen aus dem Ausland finden Sie online unter www.studieninfo-bw.de.

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union müssen außerdem die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen.

Mögliche weitere Zugangsvoraussetzungen

Für das Studium bestimmter Studiengänge, die besondere Anforderungen an die Studierenden stellen (z.B. musische Studiengänge, Sport), können in Baden-Württemberg neben der Hochschulzugangsberechtigung auch Aufnahmeprüfungen erforderlich sein.

Für manche Studiengänge müssen Sie zuvor ein berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen. Andere Studiengänge erfordern wiederum spezielle Sprachkenntnisse (z.B. das Latinum), Spracheignungsprüfungen oder Sportprüfungen. Informationen hierzu finden Sie im Auftritt www.studieninfo-bw.de unter Studiengangsuche.

Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig in dem jeweiligen Onlineauftritt der Hochschule.

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