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Themenbereich: 4. Finanzielle Hilfen und sonstige Angebote

Schulgeld- und Lernmittelfreiheit

Für Schüler aller öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Dies bedeutet, dass der Unterricht unentgeltlich erteilt wird und die erforderlichen Lernmittel für die Dauer ihres Gebrauchs im Unterricht kostenlos leihweise überlassen werden.

Die Beschaffung von Gegenständen geringen Werts wird Eltern beziehungsweise Schülern zugemutet. Lernmittel können auch ausnahmsweise zum Verbrauch zugelassen werden, wenn Art oder Zweckbestimmung des Lernmittels eine Leihe ausschließen. Die Schulen unterrichten die Eltern ihrer Schüler in aller Regel zu Beginn oder bei Bedarf auch während des Schuljahrs über Inhalt und Grenzen der Lernmittelfreiheit.

Die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit gilt nicht beim Besuch privater Schulen. Diese erheben Schulgeld in unterschiedlicher Höhe. Nach Absprache mit der jeweiligen Schule können gegebenenfalls Ermäßigungen beziehungsweise Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

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