• Verfahren von A-Z

Themenbereich: Behinderung

Behinderte Menschen haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Unsere Informationen über mögliche Unterstützungen und zuständige Ansprechpartner verschaffen einen Überblick über die zahlreichen Angebote.

4. Bildung

Für behinderte Menschen ist eine größtmögliche Teilhabe am Leben, im Beruf und in der Gesellschaft zu sichern. Integration und Teilhabe sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich auf alle Bereiche des Lebens bezieht. Eine qualifizierte Schul- und Berufsbildung ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Teilhabe an gesellschaftlichen Lebensbereichen. Teilhabe beginnt schon vor dem Kindergarten und betrifft auch die Bereiche Schule und Berufsausbildung bis hin zur akademischen Ausbildung.

Behinderte Menschen haben denselben Anspruch auf eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung wie nicht behinderte Menschen.

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