• Verfahren von A-Z

Themenbereich: 1. Grad der Behinderung

Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)

Als außergewöhnlich gehbehindert gelten Menschen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Zu diesem Personenkreis zählen besonders:

  • Behinderte, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
  • Behinderte mit Herzschäden und gleichzeitigen schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz
  • Behinderte mit Erkrankungen der Atemwege und zugleich schwergradigen Einschränkungen der Lungenfunktion

Hinweis: Mit dem Merkzeichen aG besteht nebeneinander Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und Anspruch auf Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung. Nach der Straßenverkehrsordnung werden Parkerleichterungen gewährt.

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