Sie haben Anzeige erstattet, aber am Ende des Ermittlungsverfahrens verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Klageerhebung bei Gericht? Bei bestimmten Straftaten hat die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse. Ihnen steht jedoch gegebenenfalls der Weg der Privatklage offen.
Ob Sie das Privatklageverfahren betreiben wollen, müssen Sie selbst entscheiden. Bei dieser Art des Strafverfahrens wird die Straftat durch Sie - ohne Mithilfe der Staatsanwaltschaft - verfolgt.
Hinweis: Als Privatkläger oder Privatklägerin treten Sie im Verfahren an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Sie ist nicht zur Mitwirkung verpflichtet, kann das Verfahren aber jederzeit übernehmen. Das Gericht legt der Staatsanwaltschaft die Akten vor, wenn es die Verfahrensübernahme für notwendig hält. In einem solchen Fall scheiden Sie als Privatkläger oder Privatklägerin dann wieder aus dem Verfahren aus.
Sie können eine Privatklage auf zwei Arten erheben:
Die Privatklage muss folgende Angaben enthalten:
Hinweis: Als Privatkläger oder Privatklägerin können Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vertreten lassen. Akteneinsicht können Sie nur durch einen Anwalt oder eine Anwältin nehmen.
Wurde Ihre Klage vorschriftsmäßig erhoben, setzt das Gericht die beschuldigte Person davon in Kenntnis. Gleichzeitig bestimmt es eine Frist zur Erklärung.
Nach Ablauf der Frist beziehungsweise nachdem die Erklärung der beschuldigten Person eingegangen ist, entscheidet das Gericht, ob
Bei einer nur geringen Schuld des Täters oder der Täterin kann das Gericht das Verfahren aber auch einstellen.
Die Ladung des Privatklägers oder der Privatklägerin zur Hauptverhandlung muss mindestens eine Woche vor dem Termin der Hauptverhandlung erfolgen.
Eine Privatklage können Sie als Opfer von Straftaten einreichen, die Sie als Opfer sehr direkt, die Allgemeinheit aber weniger berühren. Dazu zählen beispielsweise:
Achtung: Privatklagen gegen Kinder und Jugendliche sind nicht zulässig.
Hinweis: Vor der Erhebung der Privatklage müssen Sie und die beschuldigte Person in der Regel einen Sühneversuch vor einer Vergleichsbehörde durchführen. Zuständig dafür ist die Gemeinde, in deren Gebiet die Parteien wohnen.
das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde
die Privatklage
Bevor das Gericht über die Klage verhandelt, müssen Sie folgende Kosten einplanen:
Nach der Entscheidung des Gerichts:
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist