Sie benötigen einen Benutzerausweis, um Bücher oder andere Medien einer Universitätsbibliothek auszuleihen? Diesen müssen Sie beantragen.
Die Ausstellung eines Benutzerausweises müssen Sie persönlich in der Bibliothek beantragen.
Hinweis: Bei den meisten Universitätsbibliotheken gelten der Studentenausweis, die Uni-Card oder der Dienstausweis der örtlichen Universität als Benutzerausweis. Für die erste Registrierung müssen Sie in der Regel trotzdem persönlich erscheinen.
Bei manchen Universitätsbibliotheken müssen Sie zusätzlich ein Antragsformular vorlegen, welches Sie teilweise auch online ausfüllen können. In der Regel erhalten Sie dieses Formular auch bei der Ausleihstelle. Näheres hierzu können Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Universitätsbibliotheken nachlesen.
Die Recherche oder Bestellung von Medien können Sie in vielen Fällen auch über das Internet erledigen. Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Universitätsbibliothek.
Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Benutzerausweises regeln die Universitätsbibliotheken unterschiedlich. Das gilt auch für die Ausleihbedingungen.
Die genauen Regelungen können Sie in der Benutzungsordnung der jeweiligen Universitätsbibliothek nachlesen. Diese finden Sie auf deren Internetseiten.
Hinweis: Studierende oder Angehörige der örtlichen Universität müssen meist nur den gültigen Studenten- oder Dienstausweis oder die Uni-Card vorlegen.
Für bestimmte Personengruppen (z.B. Unternehmen, ausländische Staatsangehörige) können weitere Unterlagen (z.B. Wohnsitzbescheinigung, Bürgschaft, Antragsformular) nötig sein.
für Studierende und Angehörige der jeweiligen örtlichen Universität: keine
Hinweis: Die meisten Universitätsbibliotheken erheben von Personen, die nicht Angehörige oder Studierende der örtlichen Universität sind, eine Gebühr für die Ausstellung.
Für Mahnungen und Sonderleistungen entstehen Gebühren nach den Bibliotheksgebührenverordnungen der Universitäten oder Universitätsbibliotheken.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist