Zum Entleihen von Büchern oder anderen Medien aus einer Landesbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Auskünfte über Ausleihbedingungen erhalten Sie direkt bei den Landesbibliotheken.
Für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises müssen Sie persönlich die Bibliothek aufsuchen.
Die Recherche oder Bestellung von Medien können Sie gegebenenfalls auch über das Internet erledigen. Die Bibliotheken sind untereinander vernetzt und alle Onlinekataloge somit weltweit zugänglich.
Die Voraussetzungen können Sie
für die Ausstellung des Bibliotheksausweises:
Hinweis: Auch wenn Sie nicht in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können die Landesbibliotheken Ihnen die Benutzung gewähren. Die Landesbibliotheken können diese Zulassung mit Auflagen versehen.
Soweit für die Benutzung der Landesbibliotheken Gebühren oder Entgelte anfallen, richten sich diese nach der Bibliotheksgebührenverordnung des Landes.
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)