Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen weitgehend bewahren. Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung aus
ein öffentliches Interesse besteht.
Hinweis: Kulturdenkmale sind in der Denkmalliste eingetragen. Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen einen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. Das gilt auch für Kulturdenkmale, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Denkmalschutzgesetzes in entsprechenden Verzeichnissen eingetragen waren.
Sie wollen Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, vornehmen? Dafür benötigen Sie immer eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde – egal, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in deren Umgebung.
Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die Genehmigung vorliegt.
Tipp: Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt? Nehmen Sie Einsicht in das Denkmalbuch und in die Denkmalliste oder fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach.
Sie müssen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung grundsätzlich bei der unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich beantragen. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Ausgenommen sind Baumaßnahmen, für die Sie eine Baugenehmigung benötigen. Für diese müssen Sie einen Bauantrag bei der unteren Baurechtsbehörde einreichen. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Die Baurechtsbehörde beteiligt die Denkmalschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Sie müssen sich dann nicht zusätzlich an die Denkmalschutzbehörde wenden. Zeitgleich mit diesem Antrag müssen Sie auch den ausgefüllten Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit einreichen.
Hinweis: Die Denkmalschutzbehörden wägen alle berührten Belange ab und berücksichtigen auch, ob die Erhaltung der Gesamtanlage zugemutet werden kann. Sie entscheiden aufgrund dieser Punkte in eigenem Ermessen. In folgenden Fällen müssen sie jedoch eine Genehmigung erteilen:
Sie benötigen für eine Baumaßnahme eine denkmalrechtliche Genehmigung, wenn es sich um ein
Bei Kulturdenkmalen benötigen Sie in folgenden Fällen eine denkmalrechtliche Genehmigung:
Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung benötigen Sie vor allem eine denkmalrechtliche Genehmigung, wenn Sie diese
Für Bauten in der Umgebung eines Kulturdenkmals von besonderer Bedeutung, soweit sie für dessen Erscheinungsbild von erheblicher Bedeutung sind, gilt:
Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:
Tipp: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihr Genehmigungsverfahren benötigen.
keine
Es entstehen Gebühren nach dem Landesgebührengesetz beziehungsweise dem Kommunalabgabengesetz. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist