Hat der Schuldner im Rahmen des Mahnverfahrens seine Schulden nicht bezahlt und gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Sie müssen einen "Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids" stellen. Das entsprechende Formular erhalten Sie vom zuständigen Gericht automatisch zugesandt, wenn der Mahnbescheid dem Antragsgegner zugestellt werden konnte.
Aufgrund dieses Antrags erlässt das zuständige Gericht einen Vollstreckungsbescheid und stellt ihn dem Gegner zu. Darin wird der Gegner darüber informiert, dass er innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen kann.
grundsätzlich das Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlassen hat
Der Antrag kann frühestens 14 Tage nach Zustellung des Mahnbescheids gestellt und muss spätestens sechs Monate nach erfolgter Zustellung beim Mahngericht eingereicht werden.
Folgt der Vollstreckungsbescheid auf einen Mahnbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheids seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist, wird für den Erlass des Vollstreckungsbescheids keine weitere Gerichtsgebühr erhoben.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört