Die Grenzbescheinigung (auch "Grenzattest") ist eine Bescheinigung der Vermessungsbehörde (Katasteramt). Sie weist nach, dass
Meistens fordern Banken oder andere Kreditgeber Grenzbescheinigungen für Gebäude, für die sie Baukredite gewähren.
Die Grenzbescheinigung können Sie bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Vermessungsingenieurinnen oder der zuständigen Vermessungsbehörde beantragen. Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Sie können den Antrag formlos schriftlich, telefonisch oder per E-Mail stellen. Sie müssen das Flurstück (Straße, Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) angeben. Manche Behörden bieten ein eigenes Formular an.
Tipp: Sie können die Grenzbescheinigung auch gleichzeitig mit der Gebäudeeinmessung beantragen.
Die zuständige Stelle kann eine Ortsbesichtigung vornehmen, bevor sie die Grenzbescheinigung ausstellt.
Voraussetzungen sind:
Untere Vermessungsbehörde ist, je nach Ort, in dem sich das Grundstück befindet, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
keine
keine
abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist