Auszubildende, die wegen Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihren bisherigen Ausbildungsplatz verlieren, können ihre Ausbildung in anderen Betrieben beenden. Diese Betriebe können eine Förderung des Programms "Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen" des Landes Baden-Württemberg erhalten.
Das Land zahlt einen Teil der entstehenden Ausbildungskosten als Prämie. Diese beträgt einmalig 1.200 Euro für jede übernommene Auszubildende und jeden übernommenen Auszubildenden.
Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beim Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.
Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit der oder des Auszubildenden. Nach der Probezeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder beim Finanz- und Wirtschaftsministerium einreichen.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
Keine Förderung gibt es für Ausbildungsverhältnisse
das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Hinweis: Das Finanz- und Wirtschaftsministerium kann weitere Unterlagen und Auskünfte verlangen.
innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der oder des Auszubildenden
keine
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)