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Azubi transfer - Förderung beantragen

Auszubildende, die wegen Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihren bisherigen Ausbildungsplatz verlieren, können ihre Ausbildung in anderen Betrieben beenden. Diese Betriebe können eine Förderung des Programms "Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen" des Landes Baden-Württemberg erhalten.

Das Land zahlt einen Teil der entstehenden Ausbildungskosten als Prämie. Diese beträgt einmalig 1.200 Euro für jede übernommene Auszubildende und jeden übernommenen Auszubildenden.

Verfahrensablauf

Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beim Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit der oder des Auszubildenden. Nach der Probezeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder beim Finanz- und Wirtschaftsministerium einreichen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Das aufnehmende Unternehmen
    • hat seinen Sitz in Baden-Württemberg und
    • höchstens 500 Beschäftigte und
    • setzt die Ausbildung im laufenden Ausbildungsjahr fort.
  • Der Ausbildungsvertrag wurde bereits bei der zuständigen Stelle eingetragen.

Keine Förderung gibt es für Ausbildungsverhältnisse

  • bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und
  • bei Familienangehörigen.

Zuständigkeit

das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Antragsformulare
  • Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages

Hinweis: Das Finanz- und Wirtschaftsministerium kann weitere Unterlagen und Auskünfte verlangen.

Frist/Dauer

innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der oder des Auszubildenden

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Mittelstandsförderungsgesetz (MFG)

Termine

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