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Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen

Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten.

Die Kaufpreissammlung enthält

  • die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie
  • von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung.

Die Kaufpreissammlung stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse und der Bewertungssachverständigen dar. Die Gutachterausschüsse erhalten die Urkunden über die Verträge der Eigentumsübertragungen von den beurkundenden Stellen. Dies sind vor allem die Notare oder Notarinnen. In der Regel erfolgt die Auskunft in Form von anonymisierten Vergleichsobjekten, die für eine konkrete Bewertungsfrage geeignet sind. Die Kaufpreissammlung enthält Informationen über:

  • Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken
  • wertbeeinflussende Merkmale
  • abgeleitete Daten für die Wertermittlung

Hinweis: Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz. Sie steht nur dem zuständigen Finanzamt für Zwecke der Besteuerung und dem Gutachterausschuss zur Verfügung. Und dies nur in dem Umfang, der zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Auskunft schriftlich bei der zuständigen Stelle.

Der Gutachterausschuss erteilt Ihnen die Auskunft ohne Angabe von Namen und Anschrift der Eigentümer oder sonstiger berechtigter Personen in Form einer allgemeinen Preisauskunft.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind:

  • Sie als Antragsteller oder Antragstellerin können ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
  • Die überwiegenden schutzwürdigen Interessen von betroffenen Personen bleiben gewahrt.
  • Sie verwenden die Daten sachgerecht nur für den angegebenen Zweck.
  • Sie geben die Daten nicht an Dritte weiter.

Von einem berechtigten Interesse wird ausgegangen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit einer Wertermittlung im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung befasst sind.

Zuständigkeit

der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in deren Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt

Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

Erforderliche Unterlagen

Einige Gutachterausschüsse bieten für die Auskunft ein Antragsformular an. Sie können sich bei Ihrem Gutachterausschuss nach diesem Formular erkundigen.

Kosten

Es fallen Kosten nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde an.

Rechtsgrundlage

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