Auf Grundstücken können sich Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg befinden – beispielsweise nicht explodierte Granaten oder Bomben.
Vermuten oder finden Sie Kampfmittel auf Ihrem Grundstück, müssen Sie sie sachgemäß entfernen lassen.
Die Überprüfung Ihres Grundstücks auf Kampfmittelbelastung und die Beseitigung vorhandener Kampfmittel müssen Sie in Auftrag geben.
Das Auftragsformular und nähere Informationen zur Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien.
das Regierungspräsidium Stuttgart
keine
Es entstehen Ihnen Kosten für die Luftbildauswertung, Beratung, Suche und Bergung der Kampfmittel.
Verwaltungsvorschrift über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)