• Verfahren von A-Z

Zurück zur Übersicht

Grundstückskaufvertrag notariell beurkunden lassen

Möchten Sie ein Grundstück kaufen? Dann müssen Sie den Kaufvertrag über ein Grundstück notariell beurkunden lassen.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Notar oder eine Notarin mit der Beurkundung Ihres Kaufvertrages beauftragen. Der Notar oder die Notarin entwirft den Kaufvertrag und bringt die Wünsche der Beteiligten in eine rechtlich einwandfreie Form. Nach Abstimmung möglicher Änderungswünsche erfolgt die Beurkundung. Zum Beurkundungstermin müssen beide Vertragsparteien im Notariat erscheinen.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Bei der Beurkundung

  • befragt der Notar oder die Notarin die Beteiligten über ihren Willen,
  • klärt den Sachverhalt,
  • belehrt die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäftes und
  • gibt ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift über die Verhandlung wieder.

Der Notar oder die Notarin liest Ihnen die Niederschrift vor. Sie müssen diese genehmigen und unterschreiben.

Zuständigkeit

ein Notar oder eine Notarin Ihrer Wahl

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Frist/Dauer

keine

Kosten

Die Kosten der notariellen Beurkundung sind in der Kostenordnung festgelegt. Sie richten sich nach dem Wert des Grundstücks.

Rechtsgrundlage

Termine

Termine
November 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
        1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30  

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Hausen am Tann

Wussten Sie schon?

...dass die Gesamtfläche der Gemeinde Hausen am Tann 8,49 km² beträgt