Grundsätzlich kann jeder eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen, wenn er selbst für die entstehenden Kosten aufkommt. Wenn Sie möchten, dass Ihre Krankenkasse oder ein anderer Versicherungsträger für den Großteil der Rehabilitationskosten aufkommt, müssen Sie mit einer Empfehlung Ihres behandelnden Arztes eine medizinische Rehabilitationsleistung beantragen.
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen müssen grundsätzlich in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt werden, mit denen der zuständige Versicherungsträger einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
Wählen Sie eine zertifizierte Einrichtung, mit der kein Versorgungsvertrag besteht, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
Der Arzt bestätigt Ihnen seine Empfehlung für eine medizinische Rehabilitationsleistung auf einem Formblatt. Dieses Formblatt reichen Sie dann gemeinsam mit dem Rehabilitationsantrag bei der zuständigen Stelle ein. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare.
Die zuständige Stelle kann Ihren Anspruch auf eine medizinische Rehabilitationsleistung von einer neutralen ärztlichen Einrichtung (z.B. Amtsarzt) überprüfen lassen. Wenn notwendig, kann auch eine neuerliche körperliche Untersuchung angeordnet werden.
Nach Prüfung des Anspruchs wird die medizinische Rehabilitationsleistung bewilligt oder Ihr Antrag abgelehnt.
Für die Dauer von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen gelten folgende Höchstgrenzen:
Wenn es aus medizinischen Gründen dringlich erforderlich ist, kann von dieser Beschränkung jedoch abgewichen werden.
Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Kranken-, Renten-, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet. Örtliche "Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger in Baden-Württemberg" sind die gemeinsamen Anlaufstellen für Leistungen.
Für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei einer medizinischen Vorsorgeleistung erhalten Sie von der Krankenkasse einen täglichen Zuschuss von 13 Euro (bei chronisch kranken Kleinkindern beträgt dieser Zuschuss 21 Euro) pro Tag.
Für folgende Maßnahmen müssen Sie Zuzahlungen leisten:
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist