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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Diese ist geeignet, wenn sie Probleme wegen einer schwierigen Familiensituation oder sozialer Benachteiligung haben. Diese Hilfe konzentriert sich ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, deren soziales Umfeld mit ein.

Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

  • mit ihrer Lage umzugehen,
  • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
  • Konflikte selbständig zu lösen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.

Rechtsgrundlage

§ 35 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)

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