Sie können einen notwendigen Rechtsstreit nicht selbst finanzieren? Dann können Sie einen Kostenvorschuss von Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau beziehungsweise Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin verlangen.
Beispiel: Jeden Tag kommt es zwischen den Eheleuten zum Streit. Die Frau will sich scheiden lassen. Sie hat nur ein geringes, ihr Ehemann hingegen ein recht gutes Einkommen. In diesem Fall kann der Ehemann verpflichtet sein, seiner Frau einen Vorschuss für die Kosten des Scheidungsverfahrens zu gewähren. Der Kostenvorschuss hat Vorrang vor der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe des Staates.
Einen Kostenvorschuss können Sie sowohl für Streitigkeiten untereinander (z.B. für die Scheidung) als auch für Auseinandersetzungen mit Dritten, soweit diese persönliche Angelegenheiten betreffen, erhalten.
Hinweis: Möglicherweise müssen Sie den Kostenvorschuss nach Abschluss des Verfahrens zurückzahlen. Es kann sich im Nachhinein herausstellen, dass der Vorschuss nicht gerechtfertigt war oder die Voraussetzungen dafür nicht mehr bestehen. Beispielsweise könnten Sie durch den Vermögensausgleich nach der Scheidung erheblich besser gestellt sein als zuvor.
Sie können Ihren Anspruch auf Vorschuss außergerichtlich oder bei Gericht geltend machen.
Hinweis: Lassen Sie sich vorher von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten.
Voraussetzungen sind:
Über die Frage eines Kostenvorschusses entscheidet das für das Verfahren zuständige Gericht.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist