Pädagogische Assistentinnen und Assistenten unterstützen und entlasten Lehrkräfte. Sie unterrichten jedoch nicht eigenverantwortlich. Sie sind an folgenden Schulen tätig: Werkreal- und Hauptschulen oder Grundschulen mit hohem Migrantenanteil beziehungsweise an Brennpunktschulen.
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten in Baden-Württemberg sind unbefristet beschäftigt. Eine Neubesetzung von Stellen erfolgt nur, wenn
Dies wird nur selten der Fall sein.
Pädagogische Assistentinnen und Assistenten haben beispielsweise folgende Aufgaben:
Tipp: Informationen über die Entlohnung von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten bietet das Informationsblatt "Verdienstmöglichkeiten als Pädagogische Assistentin bzw. Pädagogischer Assistent".
Die Regierungspräsidien schreiben die Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Seite "Pädagogische Assistentinnen und Assistenten" aus. Sie können sich direkt auf dieser Seite bewerben. Wählen Sie eine oder mehrere Stellenausschreibungen für Ihre Bewerbung aus und geben Sie Ihre Daten in das Onlineformular ein.
Wenn Sie Ihre Daten eingegeben haben, vergeben Sie ein Passwort und können Ihre Bewerbung abschicken. Bei erfolgreicher Datenübertragung erhalten Sie eine Bewerbungsnummer.
Den Beleg der Onlinebewerbung müssen Sie ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen an die ausschreibende Schule schicken. Beachten Sie die geltenden Bewerbungsfristen für die jeweiligen Ausschreibungen.
Tipp: Nähere Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie in der Kurzanleitungund in den "Fragen und Antworten zu Pädagogischen Assistentinnen/Assistenten".
Voraussetzungen sind:
Diese Anforderungen erfüllen z.B.:
Hinweis: Es sind alle Personen angesprochen, die die Voraussetzungen erfüllen und in den beschriebenen Tätigkeitsbereichen arbeiten können.
das Kultusministerium Baden-Württemberg
Welche Unterlagen Sie an die ausschreibende Schule schicken müssen, hängt von Ihrer Ausbildung ab. Eine genaue Auflistung finden Sie in der Checkliste für Bewerberinnen und Bewerber.
Bewerbungsfristen der jeweiligen Ausschreibungen.
keine
...dass in der Gemeinde Hausen am Tann die Möglichkeit der Unterbringung in einem Ferienhaus besteht (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)