Möchten Sie bereits vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.
Jugendliche können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen. Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen jedoch nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.
Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Zusätzlich müssen Sie den "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17".
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können sie die Prüfungsbescheinigung bei der zuständigen Stelle in einen Kartenführerschein umtauschen.
Die Jugendlichen
Die Begleitperson
Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
Sie möchten am Begleiteten Fahren ab 17 teilnehmen? Dann müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:
Im Vergleich zum "normalen" Führerschein fallen folgende zusätzliche Gebühren an:
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist