Wasserkraftanlagen sind oft mit Eingriffen in die Natur, vor allem in den Wasserhaushalt, verbunden. Daher benötigen Sie für den Bau und die Erweiterung einer Wasserkraftanlage eine Zulassung.
Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige untere Wasserbehörde. Diese sollte vorab klären, ob der Standort grundsätzlich für Ihr Vorhaben zur Nutzung der Wasserkraft geeignet ist.
Tipp: Vereinbaren Sie für die Vorabklärung mit der Behörde möglichst einen Termin vor Ort am Fließgewässer. Vorabklärungen, die nur auf wenigen Unterlagen beruhen, sind zwar für die Planung des Vorhabens hilfreich. Für die endgültige Entscheidung im späteren Verfahren haben sie aber nur eine beschränkte Aussagekraft.
Die mit einer Wasserkraftanlage verbundenen Auswirkungen können unterschiedlich stark ausfallen. Für die eigentliche Zulassung gibt es daher unterschiedliche Verfahren:
Bitte klären Sie direkt mit der unteren Wasserbehörde, welches Verfahren Sie für Ihr Vorhaben wählen müssen.
die untere Wasserbehörde
Untere Wasserbehörde ist
Für die Vorabklärungen müssen Sie Pläne und Unterlagen, möglicherweise auch Gutachten vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Wasserbehörde.
Welche Unterlagen Sie für das Zulassungsverfahren benötigen, klären Sie am besten ebenfalls mit der zuständigen unteren Wasserbehörde.
Die Gebühren für die Zulassung richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und nach Ihrem wirtschaftlichen oder sonstigen Interesse.
...dass die Gesamtfläche der Gemeinde Hausen am Tann 8,49 km² beträgt