Mit der Gewerbesteuer werden Gewerbebetriebe und ihre objektive Ertragskraft besteuert. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag erhoben. Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb abzüglich oder zuzüglich bestimmter Beträge ergibt den Gewerbetrag. Der Gewinn wird nach den Regeln des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes berechnet.
Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fließen an die Gemeinden.
Hinweis: Zu den Gewerbebetrieben zählen alle gewerblichen Unternehmen nach dem Einkommensteuergesetz. Keine Gewerbesteuer muss für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, freie Berufe und andere selbstständige Arbeiten geleistet werden.
Die Vorauszahlungsrate beträgt jeweils ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Bei der Gewerbesteuererklärung für das laufende Jahr kann sich dementsprechend eine Nachzahlung oder eine Gutschrift ergeben.
Die Gewerbesteuererklärung müssen Sie beim zuständigen Finanzamt einreichen. Zuständig ist das Finanzamt des Gewerbesitzes.
Tipp: Die Formulare zur Gewerbesteuer finden Sie im Onlineangebot der Steuerverwaltung.
Als ersten Schritt berechnet das zuständige Finanzamt den Steuermessbetrag. Dieser beträgt seit dem Jahr 2008 einheitlich für alle Gewerbebetriebe 3,5 Prozent des Gewerbeertrags. Bei natürlichen Personen sowie Personengesellschaften ist der Gewerbeertrag vorher um den Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro zu kürzen.
Danach wird der ermittelte Steuermessbetrag von der zuständigen Gemeinde mit einem sogenannten "Hebesatz" multipliziert. Die Gemeinde, in der sich der Gewerbesitz befindet, setzt die Gewerbesteuer fest. Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, beträgt jedoch mindestens 200 Prozent.
Hinweis: Es gibt Gewerbebetriebe mit mehreren Niederlassungen in unterschiedlichen Gemeinden. Bei diesen wird der Steuermessbetrag nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Die Gewerbesteuer wird dann in Teilbeträgen von den einzelnen Gemeinden erhoben.
Gewinnermittlung (sofern noch nicht bei anderen Erklärungen mit eingereicht)
Die Gewerbesteuererklärung für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr müssen Sie jährlich bis zum 31. Mai abgeben.
Sie müssen vierteljährlich zu folgenden Terminen eine Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer leisten:
keine
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist