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Fortbildungen für Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung (GRUNDTVIG) - Zuschuss beantragen

Die Aktion "GRUNDTVIG - Weiterbildung für Bildungspersonal" fördert Sie finanziell bei Fortbildungsmaßnahmen, wenn Sie in der Erwachsenenbildung tätig sind. Diese Förderung wird Einzelpersonen als Zuschuss gewährt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen durch die geförderten Maßnahmen

  • ihr Verständnis von lebenslangem Lernen in Europa vertiefen und
  • ihre praktischen Fähigkeiten von Unterricht, Management und Beratung verbessern.

Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, Tagungen und Konferenzen zu Themen der Erwachsenenbildung im europäischen Ausland. Auch Praktika, Hospitationen und Jobshadowing in Unternehmen, staatlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen können gefördert werden. Dazu müssen diese Maßnahmen nachweislich zum Ausbau der beruflichen Fähigkeiten beitragen.

Tipp: Förderfähige Maßnahmen finden Sie über die COMENIUS/GRUNDTVIG-Kursdatenbank. Sie können die Förderung auch für andere Maßnahmen beantragen, die die Voraussetzungen erfüllen. Die Maßnahmen aus der Datenbank werden jedoch bevorzugt gefördert.

Es gelten folgende Höchstwerte:

  • Reisekosten: je nach Zielland zwischen 150 Euro und 350 Euro
  • Kurs-, Seminar- oder Konferenzgebühr: bis zu 750 Euro (höchstens 150 Euro pro Tag)
  • Kosten für die sprachliche Vorbereitung: bis zu 100 Euro
  • Aufenthaltskosten: je nach Zielland gelten unterschiedliche Tages- und Wochensätze

Benachteiligte Personen können eine erhöhte Förderung beantragen. Das können beispielsweise Menschen mit Behinderungen sein, die für einen Auslandsaufenthalt besondere Vorkehrungen treffen müssen.

Die genaue Höhe der Tages- und Wochensätze finden Sie in der Anlage 2 des Antragsformulars. Darin gibt es auch Berechnungsbeispiele und nähere Informationen zu den einzelnen Kostenpunkten.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Füllen Sie hierzu das dafür vorgesehen Antragsformular von Grundtvig aus.

Das Formular kann heruntergeladen werden. Die im Formular enthaltene Checkliste enthält die formalen Anforderungen für das Ausfüllen des Formulars.

Achtung: Ermitteln Sie die angestrebte Fördersumme genau, bevor Sie diese in das Formular eintragen. Die Summe kann nachträglich nicht mehr erhöht werden.

Das ausgefüllte Antragsformular müssen Sie zweimal an die zuständige Stelle senden. Einmal per E-Mail und einmal mit allen Anlagen per Post. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Der nationale Auswahlausschuss bewertet Ihren Antrag und entscheidet über seine Förderfähigkeit. Wenn die Förderung bewilligt wird, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung und eine Finanzhilfevereinbarung. Mit der Finanzhilfevereinbarung erhalten Sie auch ein Formblatt, das Sie beim Kursveranstalter beziehungsweise dem Praktikumgeber vorlegen. Auf dem Formblatt müssen diese Ihre Teilnahme bestätigen.

Die Laufzeit richtet sich je nach der bewilligten Aktivität (z.B. Kurs, Seminar). Sie kann von mindestens fünf Tagen bis zu höchstens sechs Wochen dauern.

Nach Beendigung der Maßnahme füllen Sie die Abrechnungs- und Berichtsunterlagen aus und reichen sie bei der zuständigen Stelle ein. Die Unterlagen für den Grundtvig-Abschlussbericht (Formular) finden Sie zum Download auf den Internetseiten des BiBB.

Voraussetzungen

Anforderungen an die antragstellende Person:

  • Sie müssen im Bildungsbereich für Erwachsene tätig sein.
    Zum Beispiel als
    • Lehrkraft oder Ausbilder beziehungsweise Ausbilderin,
    • Leitung von Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
    • Aufsichts- und Verwaltungspersonal,
    • Bildungs- und Berufsberater beziehungsweise Bildungs- und Berufsberaterinnen,
    • Sonderpädagoge, Sonderpädagogin, Sozialpädagoge, Sozialpädagogin oder Mediator beziehungsweise Mediatorin
  • Sie müssen Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Anforderungen an die Maßnahme:

  • Förderfähig sind Maßnahmen in den Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei.
  • Die Maßnahme dauert zwischen einer Woche und sechs Wochen.
    Ausnahmen sind Konferenzen: Diese dürfen kürzer dauern. Reisetage zählen nicht mit.
  • Bedingungen für die Förderung reiner Sprachkurse:
    • Es dürfen nur Lehrkräfte zugelassen werden, die Themen der Erwachsenenbildung in einer Fremdsprache unterrichten wollen.
    • Der Sprachkurs ist auf eine weniger verbreitete und unterrichtete Sprache der EU ausgerichtet.
    • Veranstaltungsort in einem Land, in dem die Zielsprache tatsächlich gesprochen wird.

Die Maßnahmen sollten besonders die folgenden Inhalte behandeln:

  • Arbeiten mit Benachteiligten
  • sonderpädagogischer Förderbedarf
  • demografischer Wandel
  • ehrenamtliche Tätigkeit und Freiwilligendienst
  • Integration von Migranten und Migrantinnen
  • Management oder Finanzierung von Erwachsenenbildung und/oder Erwachsenenbildungseinrichtungen
  • aktive Bürgerbeteiligung

Zuständigkeit

die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)

Erforderliche Unterlagen

für Kurse, Seminare und Konferenzen:

  • Bestätigung des Kursveranstalters über die vorläufige, unverbindliche Anmeldung
  • Beschreibung des Inhalts der Maßnahme (z.B. Broschüre oder Ausdruck aus dem Internet)

für Praktika und Hospitationen:

  • Bestätigung des Praktikumgebers (mit Angabe des Zeitraums und der geplanten Tätigkeiten)
  • Praktikumsplan (mit Zeitplan, Angaben zu Inhalt, Ablauf und geplanten Aktivitäten)
  • bei Freiberuflerinnen und Freiberuflern zum Nachweis der Selbständigkeit: zusätzlich eine Bestätigung des Finanzamtes beziehungsweise des Steuerberaters oder der Steuerberaterin über die Selbständigkeit beziehungsweise Kopie des Gewerbescheins

Frist/Dauer

Antragsfristen in 2012 (Datum des Poststempels):

  • 16. Januar 2012: Die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. Mai 2012 starten.
  • 30. April 2012: Die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. September 2012 starten.
  • 17. September 2012: Die Aktivitäten müssen am oder nach dem 1. Januar 2013 starten, jedoch spätestens am 30. April 2013.

Einreichen der Abrechnungsunterlagen: mit Belegen innerhalb vier Wochen nach Teilnahme an der Maßnahme

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Beschluss Nr. 1720/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über ein Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens

Termine

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