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Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung beantragen (Selbständige)

Sie sind selbständig tätig und möchten abgesichert sein, falls Sie arbeitslos werden? Dann können Sie ein Versicherungspflichtverhältnis in der Arbeitslosenversicherung beantragen. Werden Sie arbeitslos, haben Sie nach entsprechender Dauer des Versicherungspflichtverhältnisses einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Tipp: Die Broschüre "Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung" der Bundesagentur für Arbeit enthält weitere Informationen.

Verfahrensablauf

Sie müssen das Versicherungspflichtverhältnis beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder können es im Internet herunterladen. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle abgeben.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag sind:

  • Sie nehmen eine selbständige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich auf und üben diese aus.
  • Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit haben Sie
    • mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. einem Beschäftigungsverhältnis) gestanden oder
    • eine Entgeltersatzleistung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (z.B. Arbeitslosengeld I) bezogen oder
    • haben in einer als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geförderten Beschäftigung gestanden, die
      • ein Versicherungspflichtverhältnis oder
      • den Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III unterbrochen hat.
  • Zwischen der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und der Beschäftigung im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beziehungsweise der Entgeltersatzleistung liegt nicht mehr als ein Monat.
  • Es besteht für Sie weder eine anderweitige Versicherungspflicht noch Versicherungsfreiheit.

Zuständigkeit

die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder amtliche Meldebestätigung
  • Arbeitsbescheinigung für jede versicherungspflichtige Beschäftigung, die Sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ausgeübt haben
    Das Formular für die Arbeitsbescheinigung erhalten Sie von der Agentur für Arbeit oder können es im Internet herunterladen.
  • wenn Sie keine Arbeitsbescheinigung vorlegen können: sonstige Nachweise, dass ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden hat (z.B. Kontoauszug des Rentenversicherungsträgers, Beitragsnachweise)
  • wenn Sie eine Entgeltersatzleistung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezogen haben: Nachweis des Leistungsbezugs (z.B. Bescheide der Agentur für Arbeit)
  • wenn die Agentur für Arbeit die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht mit einem Gründungszuschuss fördert: Nachweis der selbständigen Tätigkeit (z.B. durch Vorlage der Gewerbeanmeldung)
  • wenn die Einzugsstelle/Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (vormals BfA) Ihren versicherungsrechtlichen Status geklärt hat: entsprechender Bescheid

Frist/Dauer

  • für den Antrag: spätestens innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Später ist eine Antragspflichtversicherung nicht mehr möglich.
  • für eine Kündigung: frühestens nach Ablauf von fünf Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats

Kosten

  • für den Antrag: keine
  • für die Versicherung: Monatsbeitrag
    • bei Eintritt in die Antragspflichtversicherung vor dem 1. Januar 2011 im Jahr 2012:
      • 78,75 Euro (West)
      • 67,20 Euro (Ost)
    • Im ersten Jahr der selbständigen Tätigkeit sowie im darauf folgenden Kalenderjahr sind die Beiträge niedriger. Bei einem Eintritt erst in 2012 :
      • 39,38 Euro (West)
      • 33,60 Euro (Ost)

Hinweis: Die Beiträge für die Antragspflichtversicherung können Sie monatlich (jeweils zum 1. des Monats) oder für das gesamte jeweilige Kalenderjahr im Voraus zahlen. Möglich ist auch eine Einzugsermächtigung.

Rechtsgrundlage

§ 28a Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag)

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