Möchten Sie an einer notwendigen Weiterbildung für Ihre berufliche Eingliederung teilnehmen? Für die Zeit Ihrer Weiterbildung können Sie Arbeitslosengeld in der zuvor bewilligten Höhe erhalten.
Für eine notwendige Weiterbildung erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für die Teilnahme in Höhe des auf dem Bildungsgutschein vermerkten Betrages.
Hinweis: Die Teilnahme an einer Weiterbildung wirkt sich mindernd auf die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld aus. Nach Ende der Weiterbildung können Sie aber bei weiterhin vorliegender Arbeitslosigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 30 Tage geltend machen. Eine Minderung unterbleibt wenn Ihre Anspruchsdauer bereits zu Beginn der Weiterbildung 30 Tage oder weniger beträgt. Die Zahlung von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an Ihre berufliche Weiterbildung setzt keine erneute Arbeitslosmeldung voraus.
Sie müssen die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung nicht gesondert beantragen.
Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung notwendig ist, sollten Sie frühzeitig einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren. Im Rahmen dieser Beratung werden Ihre Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung und die Voraussetzungen für eine Förderung geklärt. Ihr Berater oder ihre Beraterin bei der Agentur für Arbeit hilft Ihnen, infrage kommende Weiterbildungsmaßnahmen beziehungsweise Träger zu finden. Die Wahl des Kurses und des Trägers liegt bei Ihnen.
Tipp: Informationen über von der Agentur für Arbeit geförderte Weiterbildungen enthält auch die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer von Ihrer Agentur für Arbeit geförderten Weiterbildung sind:
Voraussetzungen für die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während einer Weiterbildung, die nicht durch Ihre Agentur für Arbeit gefördert wird, sind:
die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit
keine
Die Zulassung zur Weiterbildung müssen Sie rechtzeitig vor Beginn mit Ihrer Agentur für Arbeit klären.
keine
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist