Wenn Sie mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen, benötigen sie eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Ferner benötigen Sie eine Erlaubnis für Starts und Landungen auf Flugplätzen:
In letzteren Fällen benötigen Sie neben der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde auch die Zustimmung des Flugplatzbetreibers. Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände. Bei Hubschraubern brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Gemeinde.
Sie brauchen keine Erlaubnis für eine Außenlandung
In diesen Fällen ist die Besatzung verpflichtet, Auskunft zu geben über Name und Wohnsitz
Reichen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Fügen Sie dem Antrag die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder der berechtigten Person bei.
Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände.
Bei Hubschraubern brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Gemeinde.
Luftfahrtbehörde ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Fluggelände befindet.
keine
zwischen 25 und 260 Euro
Die Höhe ist abhängig von dem Gelände, auf dem Sie starten oder landen möchten.
Hinweis: Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden (auch Flurschaden), haben die Besitzer des Grundstücks ein Recht auf Schadensersatz.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann von den Bergen Lochen, Rappenstein, Schafberg, Plettenberg und Wenzelstein umgeben ist