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Erlaubnis zu Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen beantragen

Wenn Sie mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen, benötigen sie eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Ferner benötigen Sie eine Erlaubnis für Starts und Landungen auf Flugplätzen:

 

  • außerhalb der Start- oder Landebahnen, die in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt sind
  • außerhalb der Betriebszeiten
  • innerhalb von Zeiten mit Betriebsbeschränkung
  • wenn Sie andere Luftfahrzeuge, wie in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt, dort betreiben wollen.

 

In letzteren Fällen benötigen Sie neben der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde auch die Zustimmung des Flugplatzbetreibers. Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände. Bei Hubschraubern brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Gemeinde.

 

Sie brauchen keine Erlaubnis für eine Außenlandung

  • wenn Sie bei Ihrem Luftfahrzeug den Ort der Landung nicht vorhersehen können oder
  • unerwartet landen müssen
    • aus Gründen der Sicherheit oder
    • um zu helfen, wenn eine andere Person in Gefahrist

 

  • bei Überlandflügen von
    • Segelflugzeugen
    • Hängegleitern
    • Gleitschirmen
    • Freiluftballons mit Personen

 

In diesen Fällen ist die Besatzung verpflichtet, Auskunft zu geben über Name und Wohnsitz

  • des Halters des Luftfahrzeugs
  • des Luftfahrzeugführers
  • des Versicherers

Verfahrensablauf

Reichen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Fügen Sie dem Antrag die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder der berechtigten Person bei.

Voraussetzungen

Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände.

Bei Hubschraubern brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung der Gemeinde.

Zuständigkeit

Luftfahrtbehörde ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Fluggelände befindet.

Erforderliche Unterlagen

  • Umgebungs- und Lagepläne
  • Fotos des Startgeländes
  • Zustimmung der Grundstückseigentümer/ Gemeindeverwaltung

Frist/Dauer

keine

Kosten

zwischen 25 und 260 Euro

 

Die Höhe ist abhängig von dem Gelände, auf dem Sie starten oder landen möchten.

 

Hinweis: Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden (auch Flurschaden), haben die Besitzer des Grundstücks ein Recht auf Schadensersatz.

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