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Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen, Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind. Diese dürfen Sie nur mit einer Genehmigung durchführen.

Sie führen ausschließlich Flugmodelle und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte vor? Dafür benötigen Sie keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, wenn diese

  • im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen,
  • nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und keine Fluggäste befördern.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Genehmigung schriftlich beim zuständigen Regierungspräsidium beantragen. Ein Antragsformular können Sie im Internet herunterladen. Sie müssen den Antrag zweifach einreichen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Veranstalter abschließen. Diese muss mögliche Drittschäden decken.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Luftfahrtveranstaltung stattfinden soll

Erforderliche Unterlagen

  • Einwilligung des Flugplatzbetreibers (sofern der Veranstalter nicht zugleich Flugplatzbetreiber ist) oder bei sonstigen Plätzen: Nachweis des Benutzungsrechts
  • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
  • wenn die Veranstaltung außerhalb eines Flugplatzes stattfindet:
    • Karte im Maßstab 1:25000 und
    • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
      In den Plan müssen Sie Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes sowie die Standorte der Rettungskräfte und des ärztlichen Personals sowie Parkplätze und die Absperrungen einzeichnen.
  • auf Verlangen der Genehmigungsbehörde: zusätzlich
    • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
    • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
    • Flugbetriebsanweisung der Veranstaltungsleiterin oder des Veranstaltungsleiters
    • Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführerinnen und Luftfahrzeugführer
    • Vereinbarungen der Veranstalterin oder des Veranstalters mit
      • den Luftfahrerinnen und Luftfahrern beziehungsweise Luftfahrtunternehmen,
      • sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
      • den Haftpflicht- und Unfallversicherten
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Veranstalter
    • Nachweis der Bodenunfallversicherung
    • Nachweis über regelmäßiges Training der teilnehmenden Kunstflugpilotinnen und Kunstflugpiloten

Frist/Dauer

mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung

Kosten

zwischen 51 Euro und 10.225 Euro

Rechtsgrundlage

Termine

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