Mit einer Privatpilotenlizenz (PPL) erwerben Sie die Berechtigung, Flüge nach Sichtflugregeln und zu privaten Zwecken durchzuführen.
Hinweis: Die Durchführung von gewerblichen Flügen ist mit dieser Lizenz nicht erlaubt.
Mit der Privatpilotenlizenz dürfen Sie einmotorige, kolbenbetriebene Flugzeuge bis zu einer Höchstabflugmasse von 750 Kilogramm führen. Die internationale Lizenz PPL(A) nach JAR-FCL gilt für Luftfahrzeuge bis 2.000 Kilogramm Höchstabfluggewicht und ist auf größere Flugzeuge erweiterungsfähig.
Bei den Privatpilotenlizenzen wird unterschieden zwischen der
Die Privatpilotenlizenz für Motorflugzeuge können Sie sowohl nach deutschem Recht (gemäß Verordnung über Luftfahrtpersonal – LuftPersV) oder europäischem Recht (Joint Aviation Requirements – Flight Crew Licensing – JAR-FCL 1 und 2) erwerben.
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich beispielhaft auf die Lizenz für Privatpiloten (Flugzeuge) nach JAR-FCL 1.
Melden Sie sich zur Ausbildung bei einer Flugschule oder bei einem Verein Ihrer Wahl an. Dort können Sie die für die Prüfung erforderlichen Theorie- und Praxisübungen absolvieren.
Nach Abschluss der Ausbildung müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung vor der Luftfahrtbehörde ablegen.
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die Ausbildungseinrichtung (Flugschule/Verein) befindet
In der Regel benötigen Sie zur Anmeldung bei einer Flugschule oder in einem Verein folgende Unterlagen:
Für den Erwerb der Privatpilotenlizenz sollten Sie einen Zeitraum von drei Monaten bis zwei Jahren einplanen.
Die Abnahme der praktischen Prüfung muss spätestens 24 Monate nach bestandener Theorieprüfung erfolgen.
Die Gültigkeit der Lizenz beträgt 60 Monate. Die in der Lizenz eingetragenen Klassenberechtigungen (z.B. einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge – SEP) haben in der Regel eine Gültigkeit von 24 Monaten.
Um Ihre Klassenberechtigung zu verlängern, müssen Sie
Für die Neuausstellung der Lizenz genügt es, wenn mindestens eine gültige Klassenberechtigung vorliegt.
Die Kosten richten sich danach, bei welcher Organisation Sie ihre Privatpilotenlizenz beginnen, für welche Fluggeräte Sie diese erwerben wollen und ob Sie sich an eine kommerzielle Flugschule oder einen Verein wenden.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört