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Bildungsprämien - Anerkennung als Beratungsstelle beantragen

Als Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen können Sie sich als Beratungsstelle anerkennen lassen.

Die Anerkennung benötigen Sie, wenn Sie

  • Interessierte über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen informieren und
  • Prämiengutscheine ausstellen.

Für ihre Beratungstätigkeit können Sie einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: Wenn Ihre Beratungsstelle bereits aus anderen öffentlichen Mitteln Fördergelder erhält, ist das für die Anerkennung hilfreich. Sie können allerdings keine weiteren Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung erhalten.

Tipp: Im Onlineauftritt www.bildungspraemie.info finden Sie alle wesentlichen Informationen zu den Fördermaßnahmen.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle online beantragen. Diese prüft die Voraussetzungen und leitet Ihren Antrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiter.

Das Bundesministerium wählt in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geeignete Beratungsstellen aus.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

  • Nachweis, dass die Beratungsstelle
    • eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist und ihren Sitz in Deutschland hat,
    • für die Weiterbildungsberatung geeignet und qualifiziert ist,
    • über entsprechende Räume und Ausstattung verfügt und
    • für alle interessierten Personen gut erreichbar ist.
  • Nachweis, dass das Beratungspersonal
    • unabhängig und neutral über die unterschiedlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und -anbieter berät,
    • die dafür vorgesehene Verwaltungssoftware nutzt und
    • an der "Schulung zur Umsetzung der Bildungsprämie" teilgenommen hat.

Zuständigkeit

die Service- und Programmstelle Bildungsprämie beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Erforderliche Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Frist/Dauer

Sie können die Anerkennung jederzeit, vorerst bis zum 31. März 2013, beantragen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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