Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg müssen sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Ärztinnen und Ärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln dürfen, sind zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.
Sie müssen sich persönlich bei der Landesärztekammer anmelden. Sie erhalten einen Meldebogen, den Sie ausfüllen und unterschreiben müssen.
Die Landesärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.
Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie
die Landesärztekammer Baden-Württemberg
Hinweis: Sie müssen die Urkunden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien vorlegen.
innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist