Das Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtdienstleistungsregister.de) ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.
das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de
keine
keine
§ 16 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters)
...dass die Gemeinde flächendeckend mit Hochleistungsinternet versorgt ist