Sind Sie von Vorgesetzten oder Dienststellen der Bundeswehr Ihrer Meinung nach unrichtig behandelt worden? Dann haben Sie das Recht, Beschwerde einzulegen.
Achtung: Die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten hat keine aufschiebende Wirkung. Auch wenn Sie Beschwerde gegen einen Befehl einlegen, müssen Sie diesen trotzdem ausführen.
Hinweis: Sie können Ihre Beschwerde jederzeit zurücknehmen.
Sie können die Beschwerde schriftlich oder mündlich vorbringen. Bei einer mündlichen Beschwerde fertigt die zuständige Stelle eine Niederschrift an. Sie haben das Recht, eine Abschrift zu verlangen.
Über Ihre Beschwerde wird schriftlich entschieden. Den Bescheid erhalten Sie mit der Post. Bei positiver Entscheidung sorgt die zuständige Stelle für Abhilfe. Wenn Ihre Beschwerde zurückgewiesen wird, erhalten Sie mit dem Bescheid auch eine schriftliche Rechtsbehelfsbelehrung. Aus dieser geht hervor, wo und binnen welcher Frist Sie gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen können.
keine
Sie müssen die Beschwerde innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Beschwerdeanlasses einlegen. Sie dürfen Ihre Beschwerde frühestens nach Ablauf einer Nacht vorbringen.
Hinweis: Sind Sie an der Einhaltung der Frist gehindert? Dann läuft sie erst zwei Wochen, nachdem der Hinderungsgrund beseitigt wurde, ab. Hinderungsgründe können sein:
keine
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört