Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.
Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (z.B. Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für eine eventuelle Rückführung in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle abgeben. Zuständig ist die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.
Voraussetzungen sind:
Hinweis: Den Abschluss einer Reisekrankenversicherung müssen Sie spätestens vor der Erteilung des Visums durch die Deutsche Botschaft nachweisen.
die Ausländerbehörde Ihres Wohnorts
Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise wie beispielsweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum einfordern.
keine
je Verpflichtungserklärung: 25 Euro
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört