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Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden

Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.

Voraussetzungen

Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.

Hinweis: Bezogen auf die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler erfüllen sie an der Gemeinschaftsschule die Leistungsanforderungen der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums.

Zuständigkeit

die von Ihnen gewählte Gemeinschaftsschule

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
  • Blatt 5 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung

Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.

Frist/Dauer

Anmeldetermine für das Schuljahr 2013/14:

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 26. und 27. März 2014
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: 7. Mai 2014

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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