Führt Ihr Labor im Auftrag von Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln oder Futtermitteln durch? Dann sind Sie verpflichtet, nicht sichere Lebens- oder Futtermittel zu melden.
Folgende Fragen müssen Sie als Verantwortlicher oder Verantwortliche eines Labors im Zusammenhang mit der neuen Meldepflicht prüfen:
Hinweis: Diese Meldepflicht gilt seit dem 4. August 2011. Sie ergänzt die Pflichten der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer. Diese müssen unverzüglich die für sie zuständigen Stellen über ergriffene Maßnahmen unterrichten, wenn sie annehmen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebens- oder Futtermittel nicht sicher sind.
Über nicht sichere Lebens- oder Futtermittel müssen Sie unverzüglich schriftlich oder elektronisch die zuständige Stelle informieren.
Sie müssen folgende Informationen übermitteln:
Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde ist,
keine
unverzüglich
keine
...dass die Gemeinde Hausen am Tann 470 Einwohner hat