In der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird verzeichnet, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen Sie für die Eintragung des Wohnungseigentumsrechtes in das Grundbuch vorlegen. Nur durch vorherige Eintragung in das Grundbuch können Sie Ihr Wohnhaus in Wohnungseigentum aufteilen.
Sie müssen die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständige Stelle ist die untere Baurechtsbehörde. Untere Baurechtsbehörde ist die Gemeinde, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt.
keine
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt, in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnhaus liegt.
keine
gebührenpflichtig
Die zuständige Baurechtsbehörde legt die Gebühren fest.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört