Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
Sie können damit die Meldung für Ihre aktuelle Wohnung nachweisen. Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten (z.B.: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften).
Sie müssen die Ausstellung der Meldebescheinigung formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Teilen Sie dabei mit,
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
keine
Eine Bescheinigung aus dem Melderegister ist in der Regel gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich jeweils nach der örtlichen Gebührensatzung.
Für Sozialleistungen (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld) ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist