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Hochwasser-Soforthilfe für Privatpersonen beantragen

Wenn Sie durch Hochwasser geschädigt wurden, können Sie Untersützung aus der Soforthilfe beantragen. Dafür stehen zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle wie Sie die Soforthilfe beantragen.

Die Kommunen entscheiden über die Auszahlung der Landeshilfen in eigener Verantwortung.

Voraussetzungen

Hilfe aus diesem Sofortprogramm wird nur für Privatpersonen und nur gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen

  • bei Ledigen bis zu 25.000 Euro oder
  • bei Verheirateten bis zu 50.000 Euro

beträgt. Für Kinder, für die Sie Kindergeld bekommen, erhöhen sich die Einkommensgrenzen um jeweils 3.000 Euro.

Liegt eine Notlage und ein berücksichtigungsfähiger Schaden vor, z. B. ein Ölschaden am Gebäude, gilt:

  • bei einer Schadensumme bis zu 15.000 Euro werden maximal 30 Prozent und
  • bei einer Schadenssumme über 15.000 Euro werden maximal 20 Prozent

ersetzt.

Bevor Sie Soforthilfe in Anspruch nehmen, müssen Sie prüfen, ob Sie Leistungen von Dritten, beispielsweise Ihrer Versicherung, erhalten.

Sie können den selben Schaden nicht mehrmals unter verschiedenen Programmen geltend machen.

Die Soforthilfe müssen Sie gegebenenfalls zurückzahlen, wenn Ihre Versicherung die Schäden zu einem späteren Zeitpunkt ersetzt.

Zuständigkeit

Zuständige Stelle ist

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Die Landkreise können die Aufgabe an die kreisangehörigen Städte oder Gemeinden übertragen.

 

Erforderliche Unterlagen

Die Kommunen entscheiden über die erforderlichen Unterlagen.

Frist/Dauer

Stellen Sie den Antrag frühzeitig.

Die Auszahlung der Hochwasserhilfen aus dem Sofortprogramm soll bis Ende Oktober 2013 abgeschlossen sein.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg

Termine

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