Ersatzkennzeichen oder -plaketten benötigen Sie in folgenden Fällen:
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder vor. In den meisten Fällen werden die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort ausgewechselt. Sie können auch eine Vertretung mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.
Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, wenden Sie sich an private Anbieter. Diese sind meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 0,50 Euro).
Hinweis: Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
...dass die Gemeinde Hausen am Tann eine rechtlich selbstständige Gemeinde ist