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Kraftfahrzeug - Ersatz von Kennzeichenschildern oder Plaketten

Ersatzkennzeichen oder -plaketten benötigen Sie in folgenden Fällen:

  • Ein Kennzeichenschild ist beschädigt oder unleserlich geworden.
  • Eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) hat sich vom Kennzeichen gelöst oder wurde entfernt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle und legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder vor. In den meisten Fällen werden die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort ausgewechselt. Sie können auch eine Vertretung mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, wenden Sie sich an private Anbieter. Diese sind meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.

Zuständigkeit

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ersichtlich ist: Bescheinigung über die gültige (HU)
  • bisherige(s) Kennzeichen

Kosten

Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 0,50 Euro).

Hinweis: Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlage

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